Deine Mobilfunkrechnung in aller Kürze
IM ÜBERBLICK
Deine Mobilfunkrechnung sieht auf den ersten Blick oft komplizierter aus, als sie ist. Die meisten Posten darauf sind völlig normal und schnell erklärt, sobald Du weißt, wo Du hinschauen musst. Und falls sich doch einmal ein Betrag nicht erklären lässt, hast Du klare Rechte.
Ein Hinweis vorweg: Jeder Anbieter gestaltet seine Rechnung etwas anders, die Bausteine findest Du aber überall wieder. Wir gehen Deine Rechnung jetzt gemeinsam von oben nach unten durch.
Was steht im Kopf meiner Mobilfunkrechnung?
Ganz oben auf Deiner Rechnung stehen die Verwaltungsdaten, die Du vor allem dann brauchst, wenn Du Fragen an Deinen Anbieter hast. Dazu gehören:
- Rechnungsnummer
- Deine Kundennummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungs- oder Leistungszeitraum
- Fälligkeitsdatum
Ebenfalls hier findest Du, ob der Betrag per Lastschrift abgebucht oder von Dir überwiesen wird. Du erkennst also, dass die Rechnung an Dich gerichtet ist und welchen Monat sie betrifft. Die Kundennummer solltest Du bereithalten, wenn Du beim Support anrufst, denn damit findet Dein Anbieter Deinen Vertrag sofort.
Deine Vertragsdaten, also Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und die zugehörigen Fristen, stehen je nach Anbieter an unterschiedlicher Stelle. Wenn Du diese Angaben suchst, wirf also einen Blick auf die gesamte Rechnung, nicht nur auf den Kopf.
Deine Bankverbindung wird auf der Rechnung aus Datenschutzgründen nur verkürzt angezeigt.
Musterrechnung von der Telekom Deutschland GmbH
Warum weicht mein Rechnungsbetrag vom Grundpreis ab?
Dein Rechnungsbetrag weicht meistens aus einem von wenigen, gut erklärbaren Gründen vom vereinbarten Grundpreis ab. Wir gehen die Fälle einzeln durch, dann findest Du Deinen wieder.
Deine erste Mobilfunkrechnung fällt in der Regel höher aus als alle folgenden, weil hier einmalige Kosten und ein angebrochener Monat zusammenkommen. Typisch ist ein Bereitstellungspreis für das Einrichten Deines Anschlusses, der nur ein einziges Mal anfällt. Dazu kommt, dass Dein Vertrag selten genau am Monatsersten startet. Für den Rest des Startmonats wird der Grundpreis deshalb nicht voll, sondern nur anteilig berechnet.
Immer wenn sich mitten im Abrechnungszeitraum etwas an Deinem Vertrag ändert, taucht auf der Rechnung eine anteilige Berechnung auf. Das betrifft zum Beispiel einen Tarifwechsel, eine Vertragsübernahme, eine neue Rufnummer oder eine Kündigung im laufenden Monat. Die Anbieter rechnen dann tagegenau ab: Der Monatspreis wird durch die Tage des Monats geteilt und mit den tatsächlich genutzten Tagen multipliziert. Bei einem Tarifwechsel kann es dadurch so aussehen, als würde ein Grundpreis doppelt erscheinen, einmal anteilig für den alten Tarif bis zum Wechseltag und einmal anteilig für den neuen ab dem Wechseltag.
Wenn ein vereinbarter Rabatt auf einer Rechnung fehlt oder sogar als Belastung auftaucht, ist das meistens eine Frage des Zeitpunkts. Manche Anbieter ziehen Rabatte nicht sofort ab, sondern verrechnen sie zeitversetzt, oder ein bereits im Voraus gezahlter Betrag wird zunächst gegengebucht. Über die gesamte Laufzeit gleicht sich das aus. Ist ein Rabatt zeitlich befristet, etwa auf die ersten zwölf Monate, wird auf der Rechnung in der Regel vermerkt, bis wann er gilt.
Ein Teil der Verwirrung entsteht, weil auf derselben Rechnung Netto- und Bruttobeträge nebeneinander stehen können. Viele Anbieter listen die einzelnen Posten wie Grundgebühr und Verbindungen zunächst netto auf, also ohne Mehrwertsteuer, und weisen die Steuer erst am Ende in der Gesamtsumme aus. Bei o2 zum Beispiel stehen Grundgebühren und Zusatzleistungen netto, während Käufe per Handyrechnung direkt inklusive Mehrwertsteuer erscheinen. Der Endbetrag, den Du zahlst, ist immer der Bruttobetrag inklusive der aktuell gültigen 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wenn Dein Grundpreis in der Werbung mit einer runden Zahl angegeben war und auf der Rechnung krummer wirkt, liegt es fast immer genau hier dran.
Was bedeuten die einzelnen Posten auf meiner Handyrechnung?
Die meisten Mobilfunkrechnungen sortieren ihre Posten in wenige, immer wiederkehrende Kategorien. Wenn Du diese vier Gruppen kennst, kannst Du fast jede Rechnung einordnen, egal von welchem Anbieter sie stammt.
Musterrechnung der Telekom Deutschland GmbH
Einmalige Preise fallen nur ein einziges Mal an, nicht jeden Monat. Dazu zählen zum Beispiel der Bereitstellungspreis zu Vertragsbeginn oder die Kosten für einen Tarifwechsel. Wenn Du einen Posten siehst, den Du auf keiner früheren Rechnung hattest, lohnt zuerst der Blick in diese Kategorie.
Grundpreise sind die regelmäßigen monatlichen Kosten für Deinen Tarif und für fest gebuchte Optionen. Das ist der Betrag, den Du als Deinen eigentlichen Tarifpreis kennst. Er bleibt normalerweise von Monat zu Monat gleich, solange sich an Deinem Vertrag nichts ändert.
Verbindungspreise sind Kosten für einzelne Nutzungen, die nicht durch Deinen Tarif abgedeckt sind. Wenn Dein Tarif eine Flat für Telefonie und SMS enthält, tauchen hier nur noch die Verbindungen auf, die keine Flat abdeckt, etwa Anrufe zu Sonderrufnummern oder ins Ausland. Hast Du davon nichts genutzt, bleibt diese Kategorie leer.
Leistungen anderer Anbieter, also Drittanbieter, sind Käufe und Abos, die über Deine Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, aber nicht von Deinem Netzanbieter stammen.
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
Auf vielen Rechnungen und vor allem im Einzelverbindungsnachweis stößt Du auf Abkürzungen und kleine Hochzahlen neben den Beträgen. Hier die Begriffe, die am häufigsten für Fragezeichen sorgen:
| Begriff | Bedeutung |
| Grundpreis | Fester monatlicher Preis für Deinen Tarif |
| Einmalpreis | Kosten, die nur einmalig anfallen, z. B. Bereitstellung |
| Bereitstellungspreis | Gebühr für das Einrichten Deines Anschlusses zu Vertragsbeginn |
| Verbindungspreis | Kosten für einzelne, nicht im Tarif enthaltene Verbindungen |
| Nutzungsentgelt | Entgelt für tatsächlich genutzte Leistungen außerhalb der Pauschale |
| Sonderentgelt | Kosten für besondere Dienste, z. B. Sonderrufnummern |
| Drittanbieter | Fremder Anbieter, dessen Leistung über Deine Rechnung abgerechnet wird |
| EVN | Einzelverbindungsnachweis, die detaillierte Auflistung Deiner Verbindungen |
| MwSt. / USt. | Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, in Deutschland aktuell 19 Prozent |
| Brutto | Betrag inklusive Mehrwertsteuer |
| Netto | Betrag ohne Mehrwertsteuer |
Wie erkenne ich versteckte oder ungewohnte Kosten auf meiner Rechnung?
Ungewohnte Kosten auf Deiner Mobilfunkrechnung stammen fast immer aus einer von drei Quellen: von Drittanbietern, von Sonderrufnummern oder aus der Nutzung im Ausland. Alle drei lassen sich erkennen und, was noch wichtiger ist, im Vorfeld verhindern.
Drittanbieter sind fremde Unternehmen, deren Leistungen über Deine Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, etwa Apps, Spiele, Klingeltöne, Streaming, Abos oder auch Parktickets. Auf der Rechnung erscheinen sie als eigener Block, getrennt von den Leistungen Deines Netzanbieters. Dein Anbieter muss dabei den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Drittanbieters nennen. Du siehst zum Beispiel den Posten der „Google Commerce Ltd.“ für einen Kauf im Play Store. Wenn Du solche Kosten grundsätzlich nicht möchtest, kannst Du bei Deinem Anbieter kostenlos eine Drittanbietersperre einrichten lassen.
Anrufe zu Sonderrufnummern wie 0900, 0180, 0137 oder Auskunftsdiensten sind nicht in Deiner Flatrate enthalten und werden gesondert berechnet. Sie erscheinen deshalb unter den Verbindungspreisen, auch wenn Du sonst eine Allnet-Flat hast. Auch hier hast Du ein Recht auf Schutz: Du kannst Sonderrufnummern bei Deinem Anbieter sperren lassen, ebenfalls kostenfrei. Das ist sinnvoll, wenn solche Nummern versehentlich oder von Mitnutzern des Anschlusses gewählt werden könnten.
Kosten für die Nutzung im Ausland erkennst Du an Bezeichnungen wie „Verbindungen zu ausländischen Mobilfunknetzen“. Innerhalb der EU gilt inzwischen das Prinzip Roaming wie zu Hause, das heißt, Dein normales Inklusivvolumen gilt dort ohne Aufschlag. Außerhalb der EU sieht es anders aus. Wenn auf Deiner Rechnung nach einer Reise unerwartete Verbindungskosten auftauchen, ist das der erste Ort, an dem Du nachschauen solltest.
Und wenn wirklich etwas nicht stimmt?
Sollte sich ein Posten partout nicht erklären lassen, bist Du nicht machtlos. Du hast das Recht, eine Rechnung oder einzelne Positionen zu beanstanden, und zwar innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Am besten tust Du das schriftlich und mit einer kurzen Begründung. Du kannst dabei auch einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Überprüfung verlangen, dann muss Dein Anbieter belegen, dass die Abrechnung korrekt ist. Deinen Anschluss darf der Anbieter wegen einer offenen Forderung nicht einfach sperren. Eine Sperre ist erst ab einem Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro zulässig und muss Dir mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
Was ist der Einzelverbindungsnachweis und wie bekomme ich ihn?
Einen Einzelverbindungsnachweis bekommst Du nicht automatisch, Du musst ihn erst aktivieren. Gesetzlich musst Du ihn in Textform bei Deinem Anbieter beantragen, und er gilt dann für künftige Abrechnungszeiträume, nicht rückwirkend. Bei den meisten Anbietern aktivierst Du den EVN mit wenigen Klicks im Kundenbereich oder in der App. Wichtig ist nur, dass Du der Speicherung Deiner Verbindungsdaten zustimmst, denn ohne diese Einwilligung kann Dir Dein Anbieter keinen EVN erstellen. Für Zeiträume vor Deiner Zustimmung ist er deshalb nicht möglich.
Musterrechnung von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Einen Einzelverbindungsnachweis bekommst Du nicht automatisch, Du musst ihn erst aktivieren. Gesetzlich musst Du ihn in Textform bei Deinem Anbieter beantragen, und er gilt dann für künftige Abrechnungszeiträume, nicht rückwirkend. Bei den meisten Anbietern aktivierst Du den EVN mit wenigen Klicks im Kundenbereich oder in der App. Wichtig ist nur, dass Du der Speicherung Deiner Verbindungsdaten zustimmst, denn ohne diese Einwilligung kann Dir Dein Anbieter keinen EVN erstellen. Für Zeiträume vor Deiner Zustimmung ist er deshalb nicht möglich.
Ja. Der Einzelverbindungsnachweis wird Dir unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei Flatrate-Tarifen gibt es allerdings eine Einschränkung: Verbindungen, die pauschal über Deine Flat abgegolten sind, werden in der Regel nicht einzeln aufgeführt. Deshalb ist der EVN bei einem reinen Flatrate-Vertrag oft kurz oder sogar leer. Eine detaillierte Aufschlüsselung auch der Flat-Verbindungen ist bei manchen Anbietern gegen Gebühr möglich, aber darauf besteht kein Anspruch.
Dein Anbieter darf die Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken bis zu sechs Monate speichern, sofern Du der Speicherung nicht generell widersprochen hast. In der Praxis handhaben das die Anbieter unterschiedlich. Die Telekom löscht die Verbindungsdaten bereits 80 Tage nach Versand der Rechnung, o2 stellt keinen Einzelverbindungsnachweis für Zeiträume bereit, die älter als sechs Monate sind.
Aus Datenschutzgründen kannst Du selbst entscheiden, wie die von Dir gewählten Zielnummern im EVN erscheinen: entweder vollständig oder um die letzten drei Ziffern gekürzt. Die gekürzte Variante schützt die Privatsphäre der Menschen, die Du angerufen hast, was besonders dann sinnvoll ist, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen. Unabhängig davon werden die Rufnummern bestimmter sozialer und kirchlicher Beratungsstellen grundsätzlich nicht im EVN ausgewiesen, wenn diese das beantragt haben.
Manche Anbieter bieten den EVN in zwei Varianten an. Ein Kompakt-Nachweis fasst die Verbindungen grob nach Art zusammen, ein Komfort-Nachweis schlüsselt sie detaillierter auf, etwa getrennt nach Inlands- und Auslandsverbindungen, ein- und ausgehenden Verbindungen im Ausland oder Mailbox-Nutzung. Eine überlange SMS mit mehr als 160 Zeichen kann im EVN als mehrere SMS erscheinen, weil sie technisch aufgeteilt versendet wird.
Welche Vorteile hat ein Handy mit Vertrag?
Wenn Du beim Prüfen Deiner Rechnung merkst, dass Dein aktueller Tarif nicht mehr zu Deinem Nutzungsverhalten passt, etwa weil regelmäßig Verbindungskosten außerhalb der Flat anfallen, kann sich ein Blick auf einen anderen Tarif lohnen. Was dabei für einen Vertrag spricht und worauf Du beim Wechsel achten solltest, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Wie prüfe ich meine Mobilfunkrechnung Monat für Monat?
Eine monatliche Rechnungsprüfung dauert nur wenige Minuten, wenn Du weißt, worauf Du achten musst. Am besten gehst Du Deine Rechnung mit den folgenden Punkten durch. Bleibt am Ende alles ohne Fragezeichen, ist Deine Rechnung höchstwahrscheinlich in Ordnung.
Findest Du einen Posten, den Du Dir nicht erklären kannst, hilft der Einzelverbindungsnachweis bei der Detailsuche. Bleibt es unklar, hast Du acht Wochen Zeit, die Rechnung schriftlich zu beanstanden.
Du möchtest wechseln oder suchst einen Tarif, der besser zu Dir passt? Bei uns findest Du Mobilfunktarife aller Netze übersichtlich und transparent. Schau Dich in Ruhe um und finde Deinen passenden Tarif.
Häufige Fragen zur Mobilfunkrechnung
Der Einzelverbindungsnachweis, kurz EVN, ist eine detaillierte Auflistung aller einzelnen Verbindungen eines Abrechnungszeitraums, jeweils mit Datum, Zielnummer, Dauer und Preis. Er zeigt im Detail, was die normale Rechnung nur als Summe ausweist.
Die erste Rechnung ist meist höher, weil einmalige Kosten wie der Bereitstellungspreis hinzukommen und der erste Monat oft nur anteilig ab dem Vertragsstart berechnet wird. Ab der zweiten Rechnung pendelt sich der Betrag auf den normalen Grundpreis ein.
Wenn Du keine Drittanbieterleistungen über Deine Rechnung abrechnen lassen möchtest, kannst Du bei Deinem Anbieter kostenlos eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie blockiert künftige Abrechnungen fremder Anbieter über Deine Mobilfunkrechnung.
Deine Vertragsdaten mit Mindestlaufzeit und Fristen findest Du je nach Anbieter an unterschiedlicher Stelle der Rechnung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich Dein Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Wer die Kündigung zum Laufzeitende verpasst, kann den Vertrag also trotzdem zeitnah beenden.
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