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EU-Roaming: Kostenlos im Ausland surfen und telefonieren

EU-Roaming in aller Kürze

  • Beim Roaming telefonierst und surfst Du über ein fremdes Mobilfunknetz. Dabei wird zwischen Nationalem und Internationalem Roaming unterschieden.
  •  Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union (EU) sichert Dir zu, Deinen Handyvertrag auf Reisen durch EU-Länder nutzen zu können, als wärst Du zu Hause unterwegs.
  • Das EU-Roaming ist grundsätzlich kostenlos. Die Fair-Use-Regelung begrenzt das kostenlose Roaming auf ein angemessenes Maß. So kannst Du das EU-Roaming nicht für einen längeren Auslandsaufenthalt verwenden.
  • Du nutzt das EU-Roaming in den 27 Mitgliedsstaaten und zusätzlich in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Ukraine sowie Moldau.

IM ÜBERBLICK

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Am Ende des Artikels findest Du ein #MoinHelge-Video mit den wichtigsten Infos zu Roaming.

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Was ist Roaming beim Handy?

Roaming bezeichnet die Nutzung eines fremden Mobilfunknetzes. Man unterscheidet zwei Arten: internationales Roaming und nationales Roaming.

Um internationales Roaming handelt es sich, wenn Du im Ausland mit Deiner deutschen SIM-Karte über ein ausländisches Mobilfunknetz telefonierst oder surfst. Das kann zusätzliche Kosten verursachen.

Nationales Roaming bedeutet, dass Du als Kundes eines Netzbetreibers im Inlad das Mobilfunknetz eines anderen Anbieters nutzt. Das geschieht automatisch und ohne zusätzliche Kosten. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit von 1&1 und Vodafone. Die 1&1-Kunden nutzen dort, wo das vierte deutsche Mobilfunknetz noch nicht verfügbar ist, das Vodafone-Netz.

EU-Roaming: So surfst Du sorglos im Ausland!

Für Mobilfunkkunden in der Europäischen Union (EU) gilt bereits seit Juni 2017 die Roaming-Verordnung „Roam like at home“. Damit sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU gefallen. Du nutzt Deinen Handytarif in den Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu den gleichen Konditionen wie zu Hause. Gesprächsminuten, SMS und Daten, die Du im Ausland verbrauchst, werden auf das vertragliche Kontingent angerechnet. Mit der Neufassung der EU-Roaming-Verordnung, die seit dem 1. Juli 2022 gilt, müssen Mobilfunkanbieter nun zudem gewährleisten, dass Du auf Reisen im EU-Ausland grundsätzlich die gleiche Qualität nutzen kannst wie zu Hause – sofern die entsprechenden Technologien im besuchten Land vorhanden sind. Surfst Du zu Hause über das 5G-Netz, kannst Du es ebenso in Deinem Urlaubsland nutzen, vorausgesetzt, 5G ist dort verfügbar. In der Praxis kann die Übertragungsgeschwindigkeit jedoch variieren. 

Hinweis: EU-Roaming gilt nicht für WLAN-Calls und für Gespräche von Deutschland ins Ausland. Für Letztere gelten die Auslandstarife Deines Providers. Wie teuer Anrufe nach Spanien oder in die USA sind, kannst Du den Preislisten Deines Mobilfunkanbieters entnehmen. 

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In diesen Ländern surfst Du wie zu Hause

Die Regelung zum EU-Roaming beschränkt sich nicht allein auf die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie umfasst auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das EU-Roaming gilt in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, in den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern sowie in den EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen, Island, Ukraine und in der Republik Moldau.

Achtung: Das EU-Roaming gilt nicht für die Schweiz und Großbritannien. Allerdings gibt es etliche Mobilfunkanbieter, die das EU-Roaming auf die Schweiz und/oder Großbritannien ausdehnen. Ebenso schließen vereinzelte Provider die Türkei ins kostenlose EU-Roaming ein. Genauere Informationen findest Du in den AGB Deines Anbieters.

Hinweis zur Ukraine und Republik Moldau: Seit dem 1. Januar 2026 gilt das EU-Roaming auch für die Ukraine und die Republik Moldau. EU-Bürger, die in die Ukraine reisen, können mobile Sprach-, SMS- und Datendienste nutzen, ohne zusätzliche Roaminggebühren zu zahlen – und umgekehrt. Die EU und die Europäische Atomgemeinschaft haben die Assoziierungsabkommen mit beiden Ländern entsprechend erweitert.

Die Fair-Use-Regelung: Surfen mit Maß 

Alles hat seine Grenzen. Auch das kostenfreie EU-Roaming. Die Verordnung der Europäischen Union setzt voraus, dass der Mobilfunkkunde seinen Tarif im Ausland in angemessener Weise („Fair Use“) nutzt, ihn also in ähnlichem Umfang wie zu Hause verwendet.  

Die Mobilfunkanbieter haben das Recht, Obergrenzen zum Beispiel für die Datennutzung beim EU-Roaming festzulegen. Der Hintergrund: Dein Provider muss ein Datenkontingent beim ausländischen Netzbetreiber erwerben. Das Roaming zum Inlandspreis soll jedoch wirtschaftlich für die Betreiber bleiben. Daher hat die EU maximale Roamingentgelte für Datendienste, Anrufe und SMS festgelegt, die sich die Provider gegenseitig in Rechnung stellen dürfen. Diese Vorleistungsentgelte sinken schrittweise: 2025 lag die Obergrenze bei 1,30 Euro pro GB, 2026 liegt sie bei 1,10 Euro. Ab 2027 sinkt die Obergrenze bis zum 30. Juni 2032 auf 1,00 Euro pro GB. 

Überschreitest Du die von Deinem Provider festgelegte Obergrenze, darf er Dir zusätzliche Roaming-Gebühren in Rechnung stellen. Zuvor muss er Dich jedoch über eine solche Obergrenze informieren und Dir eine Warnung senden, wenn Du 80 Prozent der Obergrenze erreicht hast. Die Fair-Use-Regelung sorgt dafür, dass ein Kunde nicht dauerhaft einen günstigeren Tarif im Ausland benutzt. Deswegen gibt es auch eine zeitliche Begrenzung: Der Anbieter kann über einen Zeitraum von vier Monaten das Roamingverhalten beobachten. Wer innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland war als zu Hause und dabei mehr Datenvolumen beim Roaming als im Inland genutzt hat, kann vom Anbieter zur Klärung aufgefordert werden. 

EU-Roaming ist zeitlich begrenzt 

Das EU-Roaming lässt sich zeitlich nicht unbegrenzt nutzen. Mit der Fair-Use-Regelung soll eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming unterbunden werden. Die EU möchte damit verhindern, dass Du zum Beispiel einen günstigen Handytarif in den Niederlanden buchst und ihn dauerhaft in Deutschland verwendest.  

Für das EU-Roaming darf Dein Mobilfunkanbieter die 4-Monats-Regel anwenden: Verbringst Du innerhalb von vier Monaten mehr Tage im Ausland und verbrauchst dabei mehr Datenvolumen sowie Telefonie-Minuten als in Deutschland, darf Dein Anbieter einen Roaming-Aufschlag erheben. Für einen längeren Auslandsaufenthalt solltest Du also auch innerhalb der EU auf eine andere Option fürs mobile Internet setzen. Am einfachsten ist es in dem Fall, eine SIM-Karte vor Ort zu kaufen. Meist ist diese Variante auch am günstigsten.  

EU-Roaming für Grenzgänger 

Keine Sorgen müssen sich Grenzgänger machen. Wohnst Du an einer Ländergrenze, passiert es des Öfteren, dass sich Dein Smartphone ins ausländische Netz einbucht. Das geschieht auch ohne Grenzübertritt. Dadurch, dass sich Dein Handy aber täglich auch ins heimische Netz einwählt, erkennt Dein Mobilfunkanbieter, dass Du Dich eben nicht im Ausland aufhältst. Das Gleiche gilt, wenn zum Beispiel Dein Wohnort und Dein Arbeitsplatz in zwei Ländern liegen, Du also jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit die Grenze überquerst. Da Du jeden Tag zurückkehrst und sich damit Dein Smartphone auch täglich ins heimische deutsche Netz einwählt, kann Dein Anbieter erkennen, dass Du nicht verreist bist, also nicht dauerhaft “roamst”. 

Hinweis: Wohnst Du an der Schweizer Grenze, solltest Du darauf achten, dass Dein favorisierter Mobilfunkanbieter die Schweiz ins EU-Roaming einschließt.  

Ein feiner Unterschied: EU-Roaming vs. Auslandsgespräche 

Du flanierst durch Barcelona und telefonierst mit Deiner Familie in Leipzig. Dank Allnet-Flat und EU-Roaming fallen keine weiteren Kosten für das Gespräch an. Genauso, als wenn Du von Hamburg aus nach Leipzig telefonieren würdest. Das ist das Grundprinzip der EU-Verordnung „Roam like at home” (RLAH): Du nutzt Deinen deutschen Handytarif im EU-Ausland ohne Aufpreis.  

Was ist aber, wenn Du in Leipzig bist und mit einer Freundin in Barcelona telefonierst? Das ist eine andere Geschichte. Rufst Du aus Deutschland jemanden in einem anderen EU-Land an, handelt es sich um ein Auslandsgespräch aus Deinem Heimatnetz. Dafür gilt kein EU-Roaming, sondern eine gesetzliche Preisobergrenze: maximal 19 Cent netto pro Minute, eine SMS höchstens 6 Cent netto.  

Zurück in Barcelona: Du genießt im Restaurant Albondigas, als Dein Handy klingelt. Ein Freund aus Flensburg ruft an. Entspannt plauderst Du mit ihm. Anrufe aus der Heimat sind innerhalb der EU kostenlos. Das regelt ebenfalls die Roaming-Verordnung.  

Achtung: Anrufe zu Deiner Mailbox sind innerhalb der EU kostenlos, wenn sie es auch in Deutschland sind. Wählst Du aus dem EU-Ausland eine Sonderrufnummer (zum Beispiel mit der Vorwahl 0800) können zusätzliche Gebühren entstehen, auch wenn Du in Deutschland kostenlos anrufen könntest.   

Datenlimits für Prepaid-Karten & Unlimited-Tarife 

Als Besitzer eines Prepaid-Tarifs gilt für Dich ebenfalls die EU-Roaming-Regelung: Du surfst und telefonierst zu den gleichen Konditionen wie zu Hause. Jedoch darf Dein Anbieter ein Datenlimit setzen. Der Grund: Dein Anbieter tritt gegenüber dem fremden Netzbetreiber in Vorleistung. Er muss ein Datenkontingent beim Provider in Deinem Reiseland einkaufen. Das bei der Einreise aufgeladene Guthaben auf Deiner Prepaidkarte entscheidet darüber, welches Datenvolumen Dir auf der Reise zur Verfügung steht. Zur Berechnung wird das Guthaben dividiert durch die Kosten, die bei Deinem Mobilfunkanbieter entstehen. Das Vorleistungsentgelt liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1,10 Euro pro GB. Reist Du also mit einem Guthaben von 20 Euro ein, steht Dir ein Mindestdatenvolumen von rund 18 GB zur Verfügung. Nutzt Du mehr Datenvolumen, kann Dein Provider Roaming-Aufschläge in Höhe des Vorleistungsentgelts von maximal 1,10 Euro/GB verlangen. 

Auch für Handyverträge mit unbegrenztem Datenvolumen dürfen Provider ein Limit fürs EU-Roaming festlegen. Darüber müssen sie Dich bei der Einreise informieren. Das geschieht üblicherweise per SMS. Auch für dieses Datenlimit gibt es eine Formel: Der Preis Deines Handytarifs ohne Mehrwertsteuer dividiert durch das Vorleistungsentgelt (1,10 Euro/GB, Stand: 2026). Das Ergebnis wird verdoppelt, damit Du über ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland verfügen kannst. Überschreitest Du das Datenlimit während des Roamings, kann Dein Provider einen Aufschlag für die weitere Datennutzung berechnen. Darüber muss er Dich im Vorfeld informieren, sodass Du entscheiden kannst, ob Du in die zusätzlichen Kosten einwilligst oder die Datenverbindung abschaltest. 

Kostenairbag: Der unsichtbare Schutzschirm

Gerade im Urlaub wollen wir auf die vielseitigen Funktionen unseres Smartphones nicht verzichten: Wir streamen Musik, laden Bilder hoch, lassen uns durch die fremde Stadt navigieren.  Und am Ende kommt eine Rechnung, die Deinen Urlaub deutlich teurer macht. Genau das soll der Kostenairbag verhindern.  

Der Kostenairbag ist eine Schutzfunktion beim mobilen Daten-Roaming, die unerwartet hohe Rechnungen verhindern soll. Dein Anbieter muss Dir dabei automatisch eine Kostenobergrenze von 50 Euro (netto) einrichten. Der Kostenairbag gilt seit 2010 in der Europäischen Union. Er ist noch in Kraft, obwohl die „Roam like at home”-Verordnung ihn innerhalb der EU obsolet macht. Seit 2017 hat der Kostenairbag weltweite Gültigkeit. Er ist aber nicht überall wirksam (siehe Infokasten). 

So funktioniert’s in der Praxis: Sobald Du 80 Prozent dieser Grenze erreicht hast, bekommst Du eine Nachricht auf Dein Handy. Spätestens bei 100 Euro (netto) wird die Datenverbindung unterbrochen. Du bleibst offline, bis Du aktiv zustimmst, weiterzumachen. Du behältst also immer die Kontrolle. Den Kostenairbag kannst Du jederzeit kostenlos einrichten, ändern oder löschen lassen. Die Anpassungen muss Dein Anbieter innerhalb eines Werktages umsetzen.  

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Wann der Kostenairbag wirkungslos ist

Der Kostenairbag schützt nur beim Daten-Roaming, nicht bei Telefonaten oder SMS. Grundsätzlich gilt die Kostenbremse beim Daten-Roaming weltweit. Damit sie aber greift, muss der Provider in Deinem Urlaubsland Dein Nutzungsverhalten in Echtzeit erfassen und entsprechend an Deinen heimischen Anbieter übermitteln. Geschieht dies nicht, wirst Du per Nachricht bei der Einreise informiert, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.  

Häufige Fragen zum EU-Roaming

Welche Vorsichtsmaßnahmen Du ergreifen musst, um Kostenfallen beim Roaming zu vermeiden, hängt von Deinem Reiseziel ab. In den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, der Ukraine und der Republik Moldau nutzt Du Deinen Handytarif dank einer EU-Verordnung zu den gleichen Konditionen wie in Deutschland, ohne das Roaminggebühren anfallen.  

Bereist Du ein anderes Land, machst Du Dich am besten über die anfallenden Roaming-Kosten schlau und informierst Dich über Roaming-Pakete, die Du zu Deinem Tarif buchen kannst. Besonders teuer ist das Surfen und Telefonieren über die Satellitennetze von Schiffen und Flugzeugen. An Bord schaltest Du am besten den Flugmodus ein, um alle Verbindungen zu trennen. 

Möchtest Du in einem anderen Land mit Deinem Handy mobil surfen, musst Du die Option Roaming in den Einstellungen Deines Geräts aktivieren. Vor der Reise solltest Du Dich auf jeden Fall über die möglichen Roaming-Gebühren informieren und gegebenenfalls einen günstigen Roamingtarif Deines Providers buchen.

Das EU-Roaming gilt für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und seit 2026 zusätzlich in der Ukraine und der Republik Moldau. Im Einzelnen nutzt Du das kostenlose EU-Roaming in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, TschechienUkraine, Ungarn und Zypern. 

Ja, das kannst Du. Aus einem EU-Land telefonierst Du zu den gleichen Bedingungen wie in Deutschland. Bist Du beispielsweise in Frankreich unterwegs und rufst eine deutsche oder französische Nummer an, wird das Gespräch gemäß Deinem Tarifbedingungen so berechnet, als würdest Du von Deutschland nach Deutschland telefonieren.

Ja, in den Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Ukraine und der Republik Moldau ist das Roaming kostenlos, da Du Deinen Handyvertrag zu den gleichen Bedingungen nutzt wie in Deutschland. Allerdings können Roaming-Aufschläge anfallen, wenn Du Deinen Tarif entgegen der Fair-Use-Regelung im Ausland beanspruchst.

Nein, Mobilfunkanbieter sind nicht verpflichtet, Roamingdienste generell oder in der gesamten EU anzubieten. Ein Anbieter kann einzelne Dienste – also Sprache, SMS oder Daten – vom Roaming ausschließen oder Roaming im Vertrag gänzlich ausschließen. 

Achtung: Schließt ein Anbieter Roaming vollständig aus, darf er dieselben Roaming-Dienste nicht gegen ein zusätzliches Entgelt anbieten. Entweder Roaming ist im Tarif enthalten – oder nicht. 

Diesen Hinweis findest Du bei Mobilfunktarifen. Der Provider bietet Roamingdienste an. Du kannst den Handytarif also auf jeden Fall in allen Ländern, in denen die EU-Roaming-Verordnung gilt, ohne zusätzliche Kosten nutzen.  

Das „Roam like at home“-Prinzip (RLAH) bedeutet: Du nutzt Deinen deutschen Mobilfunkvertrag im EU-Ausland zu denselben Preisen und Bedingungen wie zu Hause. Es fallen keine Roaminggebühren für Telefonie, SMS oder mobile Daten an. 

Das RLAH-Prinzip gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island, in der Ukraine und der Republik Moldau. 

Achtung: Anbieter dürfen Aufschläge verlangen, wenn Du Roaming dauerhaft oder missbräuchlich nutzt. Auch sind Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet, Roaming anzubieten.  

 

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Kommentare

Guten Tag. Vor einiger Zeit telefonierte ich von Deutschland aus mit einem Kunden in Österreich. Er hat eine österreichische Nummer und hielt sich zum Zeitpunkt des Anrufs in seinem Wohnort in Österreich auf. Da er in einer Grenzregion lebt, hat sich wohl sein Handy in ein Schweizer Netz eingewählt. Die Kosten dafür soll allerdings jetzt ich tragen, obwohl ich ja gar keine Chance hatte, das zu prüfen. Und obwohl zwischen Deutschland und Österreich ja mein üblicher Tarif gilt, also ohne Aufpreis für den Anruf. Ist das rechtens, mir jetzt die Gebühren aufs Auge zu drücken? Im Internet finde ich nichts zu einem solchen Fall. Herzlichen Dank!

Jenny Bernard

Moin Silke, Du schilderst ein sehr spezielles Problem, das mir in der Form noch nicht begegnet ist. Daher kann ich Deine Frage nicht beantworten. Mein Rat: Wende Dich am besten an die Verbraucherzentrale! Dort kannst Du auch eine Rechtsauskunft erhalten. Viele Grüße, Jenny

Hallo, wir waren vom 31.7. bis 07.08.2023 im Urlaub in der Türkei. Nach der Landung (31.07.) und deaktivieren des Flugmodus, ist die SMS mit mtl.Kostenlimit für Datenroaming erreicht (59.90€).
die gleiche SMS kam dann 2Tage später am 02.08. nochmal! also innerhalb von 3Tagen, durch die Monatsgrenzen überschreitung! (das WLAN im Hotel muss wohl kurz nicht verfügbar gewesen sein)
Nun ist der Abrechnungsmonat vom 20. bis 19. des Folgemonats. und mein Provider verlangt jetzt von mir 119€. also den Betrag von normalerweise 2Monaten…
zudem dachte ich, dass man „aktiv“ das Daten-Roaming in den Einstellungen wieder aktivieren muss! (Zumal es der Provider ja deaktiviert nach der Kostenbremse)
Konkret gefragt: habe ich hier durch den Monatswechsel einfach Pech gehabt, oder ist der Provider auf den Abrechnungszeitraum begrenzt?
MfG Conrad

Jenny Bernard

Moin Conrad. Das ist eine knifflige Frage, auf die ich leider nicht beantworten kann. Das ist eher ein Thema für die Experten der Verbraucherzentrale. Viele Grüße, Jenny

Der Abschnitt „Datenlimits“ ist noch auf dem Stand von 2019.
Bitte aktualisiert den Abschnitt doch mal.

Jenny Bernard

Moin Andi. Vielen Dank für den Hinweis. Wir sind schon dran. 😅 Viele Grüße, Jenny

Moin! Wir waren kürzlich in der Türkei. Meine 12 jährige Tochter hatte vergessen ihr Datenvolumen zu deaktivieren. Jetzt habe ich von meinem Anbieter eine Rechnung von über 3700 Euro bekommen. Was kann ich dagegen machen.😢

Jenny Bernard

Moin Uwe. Das ist mehr als ärgerlich. Vor allem, weil es einen sogenannten Kostenairbag fürs internationale Roaming gibt, an den die deutschen Provider gesetzlich gebunden sind. Eigentlich hätte Deine Tochter mindestens zweimal über die entstehenden Zusatzkosten informiert werden müssen. Außerdem hätte die Roamingverbindung unterbrochen werden müssen, wenn durch die Nutzung Kosten von 100 Euro entstanden sind. Das ist eine Regelung der Bundesnetzagentur, die in ihrem Blog erklärt, wie der Kostenairbag funktioniert:
„Obwohl es sich um die europäische Roaming-Verordnung handelt, ist für Reisende, die außerhalb der EU unterwegs sind, noch etwas entscheidend: Der „Kostenairbag“ schützt vor unerwarteten Roaming-Aufschlägen bei der mobilen Internetnutzung weltweit. Um einen Schock beim Erhalt der Rechnung zu verhindern, müssen Mobilfunkanbieter ihre Kundinnen zukünftig zweimal warnen. Zum ersten Mal passiert das bei der automatischen Preisgrenze von 50 Euro, zum zweiten Mal bei 100 Euro (jeweils zuzüglich MwSt.). Ist die zweite Obergrenze erreicht, wird die Roaming-Datennutzung beendet. Die Datenverbindung bleibt unterbrochen, solange man nicht aktiv wird. Der Roaming-Anbieter sendet Informationen ans Endgerät und informiert über Preise für die Weiternutzung. Wer möchte, kann mit dem Wissen um die zusätzlichen Gebühren sein Einverständnis zur weiteren Nutzung erklären und so weitersurfen.“
Meine Empfehlung angesichts der horrenden Rechnung, die der Provider gestellt hat: Wende Dich an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, die sich zum Verbraucherschutz genau mit solchen Fällen auseinandersetzt. Bei der Verbraucherzentrale kannst Du Dir sicherlich Rat holen, wie sich die Zahlung der Rechnung aufschieben lässt. Ich kann Dir in solchen juristischen Fragen keine Auskünfte geben.
Viele Grüße, Jenny Bernard

Hallo ich befinde mich gerade im Urlaub in Mazedonien. Ich habe ca. 200 mb benutzt bevor ich die sms gelesen habe in der steht das 50kb 49cent kosten. Das wären dann ca 2000€ wenn meine Rechnung stimmt? Gibt es da keine kostengrenze? Muss ich das jetzt wirklich zahlen für die paar Minuten internet die ich genutzt habe?
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche antworten.

Mit freundlichen Grüßen Thomas

Jenny Bernard

Moin Thomas. Zu Deinem Pech gehört Mazedonien nicht zu den EU-Staaten, damit sind die Roaming-Gebühren rechtens. Laut Verbraucherzentrale gilt für Internationales Roaming eine weltweite Kostenbremse von 59,50 Euro. Ist der Rechnungsbetrag erreicht, sollte die mobile Datenverbindung seitens des Netzbetreibers automatisch gekappt werden. Das klappt aber nicht immer. Daher solltest Du für den Rest des Urlaubs auf Nummer sicher gehen und die mobile Datenverbindung auf Deinem Handy ausgeschaltet lassen und ausschließlich über WLAN ins Internet gehen. Nach Deiner Rückkehr kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale wenden, um zu erfahren, was Du tun kannst, wenn die Rechnung einen Betrag über der weltweiten Kostenbremse ausweisen sollte. Viele Grüße, Jenny Bernard

Hey,

Ich bin in Ägypten im Urlaub und habe ohne neue SIM Karte, also mit der, die ich in Deutschland nutze gelöschte Dateien aus dem Papierkorb wiederhergestellt. Als ich diese wiederhergestellt habe, stand da es können höhere Kosten für das Wiederherstellen von Dateien beim Roaming anfallen. Muss ich die vielen MB, die ich wiederhergestellt habe bezahlen?

Jenny Bernard

Moin Hendrik. Deine Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt natürlich: Nutzt Du im Ausland die Datenverbindung Deines Handys, fallen dafür Kosten an. Ausnahme: Innerhalb der EU-Länder verbrauchst Du Dein tarifliches Datenvolumen genauso wie innerhalb Deutschlands. Die Schlussfolgerung: Hast Du also in Ägypten keine WLAN-, sondern eine Mobilfunkverbindung verwendet, um zum Beispiel Daten wiederherzustellen, fällt das unter Daten-Roaming. Dafür darf Dein Provider zusätzliche Gebühren erheben. Solange Du nur Daten auf dem lokalen Speicher des Smartphones verschiebst, sollte dies keine Kosten verursachen. Anders ist es beispielsweise bei Fotos und Videos, die ursprünglich in der Cloud gespeichert sind. Dorthin werden sie aus dem Papierkorb auch wiederhergestellt. Viele Grüße, Jenny

Roaming ausserhalb der EU

Kürzlich vergaß ich das sofortige Ausschalten des Roaming für ein paar Stunden in Tunesien. Der dortige Provider meldete sofort eine Datennutzung in Höhe der € 59,90-Grenze. Aktiv genutzt wurde die dafür notwendige Datenmenge aber nicht. Achtung: Hier liegt eine mittlerweile koordinierte und standardisierte Kostenfalle unterhalb des EU-Kommission-Radars!

Jenny Bernard

Moin Michael. Vielen Dank für die Warnung! Auch wenn Du bedauerlicherweise in die Kostenfalle gestolpert bist, bewahrt sie hoffentlich den einen oder anderen Leser davor. Viele Grüße, Jenny Bernard


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