Rufnummernmitnahme in aller Kürze
IM ÜBERBLICK
Handynummer portieren: Deine Rechte
Von Deinem Mobilfunkanbieter möchtest Du Dich vielleicht trennen, doch Deine Handynummer soll Dir treu bleiben. Schließlich erreichen Dich Familie, Freunde und Kollegen darunter. Was also tun?
Ganz einfach: Du wechselst den Provider und beantragst die Portierung Deiner Rufnummer. In diesem Prozess übertragen der alte und der neue Anbieter Deine Rufnummer auf Deinen neuen Vertrag. Und der Clou: Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) besagt, dass die Provider für die Portierung keine Entgelte berechnen dürfen.
Das TKG sieht außerdem vor, dass Du Deine Rufnummer zu verschiedenen Zeitpunkten mitnehmen kannst. Meistens wechselt die Telefonnumer zum Vertragsende. Möglich ist bei Handynummer aber auch eine vorzeitige oder eine nachträgliche Portierung
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rufnummernmitnahme
- Check:
Prüfe, ob Du Deine Rufnummer überhaupt mitnehmen kannst. - Wie geht die Rufnummer mit?
Prüfe vor Vertragsabschluss, ob Du die Rufnummer zum Vertragsende, sofort oder nachträglich mitnimmst. - Identische Daten:
Verwende beim neuen Vertrag die identischen Daten wie im alten Vertrag (Vorname, Name, Geburtsdatum, Rufnummer, Adresse). - Zum Vertragsende:
Wenn Du die Rufnummer zum Vertragsende mitnimmst, dann informiere vorher Deinen alten Provider über die Mitnahme. Nach Vertragsabschluss beauftragst Du den neuen Anbieter. - Rufnummer nachträglich mitnehmen:
Möchtest Du doch nachträglich Deine Rufnummer mitnehmen, kannst Du noch bis zu 30 Tage nach Ablauf Deines alten Vertrags die Portierung beantragen. Manche Provider räumen dafür auch bis zu 90 Tagen Zeit für die nachträgliche Portierung ein. - Sofortige Rufnummernmitnahme:
Wenn Du die Rufnummer sofort mitnimmst, wechselst Du aus einem laufenden Vertrag zu einem anderen Anbieter. Für die sofortige Rufnummernmitnahme musst Du eine sogenannte Opt-In-Option bei Deinem aktuellen Provider setzten. Du bittest so um die Freigabe der Rufnummer. Denk daran, anschließend den alten Vertrag noch fristgerecht zu kündigen.
Handynummer behalten: Das solltest Du beachten
Die Fallstricke bei der Rufnummernmitnahme
Entscheidend ist der Datenabgleich. „Lehnt ein Anbieter die Portierung ab, liegt es häufig daran, dass die Daten beim alten und neuen Anbieter nicht übereinstimmen“, berichtet Christoph Felderhoff, Produktmanager Telekommunikation bei LogiTel. Name, Vorname, Handynummer, Geburtsdatum, Adresse und gelegentlich die Kontoverbindung müssen absolut identisch sein. Aktualisiere daher vor der Kündigung oder dem Vertragsabschluss alle Angaben bei Deinem alten Provider und hinterlege die gleichen Daten beim neuen Anbieter.
Tarifwechsel: Wer bei seinem Anbieter einen anderen Handytarif abschließen möchte, sollte auf eine Vertragsverlängerung setzen – bei Kündigung besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf die Rufnummernmitnahme. „Für das Smartphone zahlt man dann vielleicht mehr als bei einem Neuvertrag. Dafür behält der Kunde auf jeden Fall seine Nummer“, weiß der LogiTel-Experte.
Zeitplanung: Plane für die Portierung 7 bis 10 Werktage ein. Bei kurzfristigen Anträgen kurz vor Vertragsende kann sich die Übernahme um 3 bis 4 Tage verzögern. Gesetzlich ist geregelt, dass der bisherige Vertrag bis zur erfolgreichen Portierung ohne zusätzliche Kosten weiterläuft.
Checkliste für die Rufnummernmitnahme
Du bereitest die Mitnahme Deiner Rufnummer vor und möchtest sicher gehen, dass Du dabei keinen wichtigen Schritt vergisst? Mit der Checkliste von LogiTel hast Du alle relevanten Punkte und Fakten auf einem Blick versammelt. Der Clou: Selbstverständlich kannst Du die Checkliste herunterladen und abhaken, was Du bereits erledigt hast. So geht bei der Rufnummernmitnahme nichts schief.
Wann kannst Du Deine Rufnummer mitnehmen?
Deine Mobilfunknummer kannst Du fast jederzeit mitnehmen, sogar nachdem Dein bisheriger Vertrag bereits beendet ist oder Dein Vertrag noch ein Jahr läuft. Diese Flexibilität gilt aber nur für Deine Handynummer: Festnetznummern können ausschließlich zu Vertragsende übernommen werden.
Fristen einhalten
Die Portierung kannst Du beim Altanbieter bis zu vier Monate (123 Tage) vor Vertragsende beantragen. Der unkomplizierteste Weg: Du kündigst Deinen Vertrag und informierst Deinen Altanbieter über die Rufnummernmitnahme. Mit Vertragsabschluss beim neuen Anbieter beauftragst Du ihn mit der Portierung. „Händler wie wir dürfen nach dem Gesetz keine Rufnummernmitnahme für ihre Kunden abwickeln“, betont LogiTel-Produktmanager Christoph Felderhoff. Du musst beide Anbieter selbst informieren.
Wunschtermin festlegen
Der neue Anbieter wickelt die Portierung ab und teilt Dir den Termin mit – per SMS, E-Mail oder postalisch. Du kannst meist auch einen Wunschtermin nennen. Am besten wählst Du den Tag nach Ablauf Deines bisherigen Vertrags für einen übergangslosen Wechsel.
Die vorzeitige Portierung
Du kannst Deine Rufnummer auch übertragen lassen, während Dein alter Vertrag noch weiterläuft. Du bittest den Provider um Freigabe Deiner Rufnummer. Danach hat der neue Anbieter 90 Tage Zeit, Deine Handynummer zu portieren. Achtung: Dein Altvertrag läuft parallel weiter – mit neuer Rufnummer. Du zahlst also doppelt.
Die nachträgliche Portierung
Nachträglich hast Du 30 Tage Zeit für die Portierung. So sieht es das TKG vor. Melde Dich daher schnellstmöglich beim alten und neuen Anbieter. Am Portierungsdatum schaltest Du Dein Handy aus und wieder ein: Die Rufnummer wird auf Deine SIM-Karte geladen. Wichtig: Auch für die nachträgliche Rufnummernmitnahme müssen Deine Daten bei beiden Anbietern identisch sein.
Rufnummer behalten: Vorteile & Nachteile auf einen Blick
Rufnummernmitnahme: Unterschiede bei Telekom, Vodafone und o2
Auch die drei großen deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und o2 halten sich an die gleichen Regelungen für die Rufnummernmitnahme, die ebenso für alle anderen Provider gelten:
Was müssen Prepaid-Kunden beachten?
Wer bislang einen Prepaid-Tarif nutzt, hat ebenso einen Anspruch darauf, seine Rufnummer mitzunehmen. Selbst ein Wechsel von einem Prepaid-Anbieter zu einem anderen ist möglich. Und selbstverständlich der Umstieg auf einen Laufzeitvertrag. Um die Portierung zu beantragen, musst Du eine sogenannte Verzichtserklärung einreichen. Entsprechende Vordrucke halten die meisten Anbieter im Servicebereich auf ihren Internetseiten bereit. „Manchen Anbietern genügt es auch, wenn der Kunde anruft. Andere verlangen wiederum eine richtige Kündigung. Am besten erkundigen sich die Kunden vorher bei ihrem Anbieter“, rät LogiTel-Experte Christoph Felderhoff. Sie sollten bei ihrem Prepaid-Anbieter auch nachfragen, zu welchem Zeitpunkt die Portierung erfolgt. „Meist machen die Prepaid-Anbieter die SIM-Karte sofort platt, wenn die Anfrage vom Neuanbieter kommt“, erklärt der Fachmann. Das solltest Du beim Vertragsabschluss berücksichtigen und den Starttermin des Vertrages entsprechend wählen.
Zusatzoptionen rechtzeitig kündigen
Wenn Du Dich von Deinem Prepaid-Tarif trennst, solltest Du darauf achten, Zusatzoptionen wie zum Beispiel Freiminuten oder Datenvolumen rechtzeitig zu kündigen. Meist müssen die Optionen separat beendet werden. Zudem solltest Du die eventuell noch anfallenden Kosten berücksichtigen, die vom Guthaben der SIM-Karte abgebucht werden – etwa für die Freigabe der Rufnummer oder das Entsperren des SIM-Lock-Handys.
Deine Festnetznummer nimmst Du ebenfalls mit
Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme der Rufnummer gilt auch fürs Festnetz. Allerdings kannst Du bei Festnetzverträgen (DSL/Kabel/Glasfaser) ausschließlich zum Vertragsende die Portierung beantragen. Wechselst Du also den Anbieter, musst Du sicherstellen, dass der alte Vertrag am Tag der Portierung bereits beendet ist. Zudem sollte im neuen Vertrag bereits festgeschrieben sein, dass Du Deine gewohnte Rufnummer ab Laufzeitbeginn nutzt, empfiehlt die Bundesnetzagentur.
Für die Abwicklung zwischen den beiden Betreibern solltest Du mindestens zehn Arbeitstage kalkulieren. Daher empfiehlt es sich, Deinen neuen Anbieter möglichst frühzeitig zu informieren. Und Du solltest auch rechtzeitig Deinen bisherigen Provider in Kenntnis setzen – und vor allem auf die Kündigungsfrist achten.
Wie bei Mobilfunkverträgen gilt: Die Daten müssen identisch sein. Andernfalls könnte die Portierung klemmen. Aktualisiere daher Deine Angaben, bevor Du den Auftrag für die Rufnummernmitnahme erteilst.
Kosten & Wechselbonus für die Rufnummernmitnahme
Deine Rufnummer – Mobilfunk oder Festnetz – wechselt kostenlos zum neuen Anbieter. Seit dem 1. Dezember 2021 ist diese Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Über viele Jahre war dies anders: Bis zu 30 Euro fielen für die Rufnummernmitnahme an, bis die Bundesnetzagentur einschritt und die Kosten Rufnummernmitnahme wegfielen.
Ein Überbleibsel aus der Ära der Portierungsgebühr ist der Wechselbonus, den so mancher Mobilfunkanbieter immer noch ausschüttet. Die Prämie dient nun vor allem als Anreiz für den Anbieterwechsel.
Hat die Portierung nicht so geklappt, wie Du Dir das vorgestellt hast? Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Auch für ausführlichere Informationen über Deine Rechte bei einem Anbieterwechsel ist die Bundesnetzagentur Deine Anlaufstelle.
Häufige Fragen zur Rufnummernmitnahme
Hast Du Deinen alten und neuen Anbieter darüber informiert, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest, solltest Du mindestens 7 bis 10 Werktage für die Bearbeitung einkalkulieren.
Nein, Du kannst Deine Handynummer auch aus einem laufenden Vertrag portieren lassen. Allerdings erhältst Du zu dem bereits bestehenden Vertrag eine neue Rufnummer, solange der Vertrag nicht beendet ist.
Ja, Du kannst Deine Rufnummer unabhängig vom bisher verwendeten SIM-Karten-Format auf einen neuen Vertrag portieren lassen. Ob Du weiterhin eine eSIM nutzen kannst, hängt davon ab, ob Dein neuer Provider ebenfalls das eSIM-Format anbetet.
Die Rufnummernmitnahme ist grundsätzlich kostenlos. Im Telekommunikationsgesetz ist geregelt, dass Provider für die Portierung keine Entgelte erhoben werden dürfen. Die Regelung gilt seit 1. Dezember 2021.
Tom Stein
Im Artikel heißt es zunächst: „Der Gesetzgeber hat entschieden: Deine Rufnummer wechselt kostenlos zum neuen Anbieter. Das gilt sowohl für Mobilfunk- als auch Festnetznummer.“ und gleich danach „Dann schritt die Bundesnetzagentur ein und drosselte die Kosten auf maximal 6,82 Euro (Stand: 2020) für Handynummern und maximal 11,44 Euro (Stand: 2019) für den Hausanschluss.“ – ja wie denn nun, ENTWEDER eine begrenzte Gebühr ODER kostenlos?
Jenny Bernard
Moin Tom. Vielen Dank, dass Du den Artikel so aufmerksam gelesen hast. Tatsächlich gilt inzwischen: Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos! Ich nehme die überholten Informationen raus. Viele Grüße, Jenny