Eine Frau steht vor einer überdimensionierten Checkliste und hakt verschiedene Punkte für die Kündigung des Internet-Anschlusses ab.

Dein DSL-Anschluss ist zu lahm, der Service des Anbieters ist mies oder Du ziehst mit Freund:in zusammen. Die Gründe, um den Internetanschluss zu kündigen, sind vielfältig. Doch in den seltensten Fällen ist es nötig, dass Du selbst die Kündigung an Deinen Internet-Anbieter rausschickst.  

Die Frage: Internetanschluss kündigen oder wechseln 

Eines ist ganz sicher: Auf Deinen aktuellen Internetanschluss kannst Du verzichten. Doch warte kurz, bevor Du die Kündigung an den Provider sendest. Zuvor gilt es eine grundlegende Frage zu beantworten. Von der Antwort hängt ab, wie Du bei der Kündigung Deines DSL-Anschlusses am geschicktesten vorgehst.  

Die Frage lautet: Möchtest Du den Internet-Vertrag gänzlich abstoßen oder bist Du auf einen Tarif mit höherer Bandbreite und günstigerem Preis aus?  

KEIN INTERNET MEHR

Du kannst also zukünftig auf den Internetanschluss ersatzlos verzichten? Alles klar, in dem Fall kündigst Du den Vertrag. Im Vergleich zu früheren Jahren hat sich das Kündigen deutlich vereinfacht. Oftmals kannst Du den Internetanschluss direkt über das Kundenportal Deines Anbieters kündigen. Manchen Provider genügt auch eine E-Mail, um den Vertrag zu beenden.  

Liegt kein besonderer Grund für die Kündigung vor, bist Du an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Die Kündigung kannst Du also erst zum Vertragsende einreichen. Ist die Mindestlaufzeit bereits beendet, ist es möglich, den Internet-Vertrag mit der Frist von einem Monat zu kündigen.  

EINEN BESSEREN TARIF BITTE!

Antwortest Du in dieser Art, planst Du einen Anbieter-Wechsel. Dafür gilt: Schicke auf gar keinen Fall selbst die Kündigung raus! Das überlässt Du Deinem neuen Provider, bei dem Du einen Wechselantrag stellst. Dabei informierst Du ihn darüber, dass Du bereits einen bestehenden Internettarif nutzt und beispielsweise Deine Rufnummer mitnehmen möchtest.  

Der Anbieter-Wechsel ist besonders bequem für Dich. Rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bestellst Du Deinen neuen Internet-Vertrag und beantragst gleichzeitig den Wechsel. Der neue Provider stimmt sich mit dem Alt-Anbieter wegen Wechsel-Termin, Rufnummernmitnahme, etc. ab und kündigt in dem Zuge Deinen bestehenden Vertrag. In der Regel nutzt Du auf diese Weise den Internetzugang ohne Unterbrechung weiter.  

Kündigst Du hingegen selbst den Internetanschluss und buchst anschließend einen neuen, verhinderst Du damit, dass sich die beiden Provider abstimmen. Als Folge könntest Du tage- oder gar wochenlang ohne Internet und Festnetztelefon dastehen. Läuft es ganz blöd, müsstest Du sogar die Rufnummer wechseln.  

Unterstützung bei der Tarifwahl

Du wünscht Dir Hilfe bei der Suche nach dem idealen Internet-Tarif? Wende Dich einfach an die DSL-Beratung von LogiTel. Unsere Tarifexperten finden gemeinsam mit Dir heraus, welche Konditionen Dir wichtig sind. Zudem prüfen sie verfügbare Zugangsarten und Bandbreiten. Die DSL-Beratung ist übrigens kostenlos und unverbindlich.

DSL-Anschluss kündigen: Wann ist die Kündigung angebracht

Nachdem nun klar ist, dass Du bei einem geplanten Anbieter-Wechsel am besten fährst, wenn Du es dem neuen Provider überlässt, Deinen bisherigen Internet-Vertrag zu beenden, gibt es Situationen, in denen Du selbst gefragt bist, den DSL-Anschluss zu kündigen:  

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Ziehst Du beispielsweise mit Deinem Freund/Deiner Freundin zusammen und löst daher die eigene Wohnung auf, ist ein Internetanschluss verzichtbar.  

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Es gibt ein paar wenige Nutzer, die getrennte Verträge für Festnetz (zum Telefonieren) und Internet abgeschlossen haben. Planst Du einen Anbieter-Wechsel, musst Du bei der Konstellation den Internetanschluss selbst kündigen. Dein neuer Provider übernimmt die Kündigung für den bisherigen Festnetz-Vertrag.  

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Du ziehst um. Beim Verfügbarkeitscheck an der neuen Anschrift stellst Du fest, dass Dein Anbieter die bisherige Leistung für den Internetanschluss dort nicht erbringen kann. Daher kündigst Du den DSL-Vertrag.  

Internetanschluss kündigen: Darauf solltest Du achten 

Egal, ob Du Deinen DSL-Vertrag selbst kündigen oder beim Anbieterwechsel kündigen lassen möchtest, bleibt für einen reibungslosen Ablauf entscheidend, die Fristen einzuhalten. Zunächst einmal geht’s um die Kündigungsfrist, die Du beachten musst. Sie liegt bei einem oder drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit. In den Unterlagen zu Deinem Vertrag und auf jeder Rechnung findest Du die Kündigungsfrist zum Laufzeitende.  

Hast Du die Mindestlaufzeit bereits überschritten, ist das seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 kein Beinbruch mehr. Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Vielmehr laufen sie unbefristet weiter, bis Du sie beendest – und dies geht monatlich.  

Auch hat sich das Kündigen selbst wesentlich vereinfacht. In den seltensten Fällen fordern Anbietern noch eine unterschriebene und per Post versandte Kündigung ein. Meistens geht kannst Du Deinen Internet-Vertrag übers Kundenportal mit dem Klick auf den Kündigungsbutton beenden. Eine einfache E-Mail mit den relevanten Angaben genügt üblicherweise ebenso.  

Angaben, die auf jeden Fall in der Kündigung stehen sollten: 

[icon name=”circle-check” prefix=”far”] der Name des Vertragsinhabers 
[icon name=”circle-check” prefix=”far”] die Kunden- sowie Vertragsnummer 
[icon name=”circle-check” prefix=”far”] die Anschrift, zu der der Internetanschluss gehört 
[icon name=”circle-check” prefix=”far”] das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll 
[icon name=”circle-check” prefix=”far”] eine Mailadresse für die Bestätigung 

Internet-Vertrag bei Umzug kündigen 

Ein anstehender Umzug rechtfertigt noch lange nicht, den Internetanschluss zu kündigen. Bist Du durch die Mindestvertragszeit über den Umzugstermin hinaus an den Internet-Provider gebunden und ziehst Du innerhalb Deutschlands um, folgt Dir Dein Vertrag erst einmal.  

Zunächst informierst Du also Deinen aktuellen Anbieter über den anstehenden Umzug. Stellt sich dabei heraus, dass er die bislang geltenden Vertragsleistungen an Deinem neuen Wohnort nicht bereitstellen kann, darfst Du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.  

Sonderkündigungsrecht für den Internetanschluss 

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) stattet Verbraucher mit einem Sonderkündigungsrecht aus, das in bestimmten Situationen greift. Wie bereits erwähnt, darfst Du Deinen Vertrag vor der Mindestlaufzeit beenden, wenn der Anbieter die Leistungen nach einem Umzug nicht mehr erbringen kann. Es gibt weitere Umstände, in denen das Sonderkündigungsrecht hilfreich ist.  

Besonders ärgerlich: Die versprochene Bandbreite kommt nicht an. Die Internetverbindung ist deutlich zu langsam. Auch in diesem Szenario kannst Du eine Sonderkündigung aussprechen. Doch zuvor musst Du den Mangel an Tempo durch regelmäßige Speedtests belegen. Das zulässige Tool ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Noch ein Hinweis: Die gebuchte Bandbreite ist die Maximalgeschwindigkeit, die Dein Internetanschluss hergibt. Das Spitzentempo ist abhängig von Netzkapazität und Auslastung. Mit dem Vertrag sichert Dir der Provider eine durchschnittliche Bandbreite zu. Dieses Tempo darf der Anbieter nicht dauerhaft unterschreiten.  

Eine Sonderkündigung kannst Du ebenfalls verschicken, wenn Dein Internet-Anbieter die Kosten um mehr als 5 Prozent anhebt. Ändert der Provider den Vertrag, kannst Du Deinen Internetanschluss sogar fristlos kündigen. Allerdings greift dieses Sonderkündigungsrecht nicht, wenn die Änderungen zu Deinem Vorteil sind, es sich um rein administrative Anpassungen handelt, die sich weder auf Gebühren noch Leistungen auswirken, oder der Anbieter gesetzlich zu den Vertragsänderungen verpflichtet ist.  

Häufige Fragen zur Kündigung des Internetanschlusses

Bei den meisten Anbietern ist das einfach erledigt – entweder übers Kundenportal per Mausklick oder per E-Mail. Allerdings kannst Du Deinen DSL-Anschluss normalerweise erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. WICHTIG: Möchtest Du den Anbieter wechseln, überlasse ihm die Kündigung beim Alt-Provider. So kannst Du Deine Rufnummer mitnehmen und stellst einen nahtlosen Übergang sicher.  

Das kommt auf die Kündigungsfrist Deines DSL-Vertrags an. Die meisten Anbieter begnügen sich mittlerweile mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wirksam wird Deine Kündigung erst zum Ablauf dieser Frist. Zu diesem Termin schaltet der Internet-Anbieter den Anschluss ab.  

Deinen Internet-Vertrag kannst Du jederzeit kündigen, wenn Du ihn bereits über die Mindestvertragslaufzeit hinaus nutzt. Ist sie bereits ausgelaufen, kannst Du Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden.  

Möchtest Du den Internet-Anbieter wechseln, buchst Du den gewünschten Tarif. Bei der Bestellung informierst Du den neuen Provider über den bestehenden Vertrag. Er kümmert sich darum, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen kannst und kündigt gleichzeitig Deinen bisherigen DSL-Vertrag.  

Brauchst Du den Internetanschluss nicht mehr, kündigst Du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die meisten Anbieter nehmen die Kündigung übers Kundenportal oder per E-Mail an.  

Jennys erstes Handy war ein Nokia 5110 im peppigen Blau. Seither weint sie der guten alten Telefonzelle keine Träne mehr nach. Das Schreiben hat sie bei verschiedenen Tageszeitungen gelernt. Geht’s um Smartphones ist sie wegen ihres über Jahre angehäuften Know-hows die erste Anlaufstelle für Familie und Freunde. 

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