Neues Jahr, neues Glück, weiß der Volksmund. Für Mobilfunkkunden bringt der Jahreswechsel einige Neuerungen – vor allem zu ihrem Vorteil. Im Überblick erfährst Du, welche Neuerungen 2022 für Handyverträge gelten.

Was ist neu?

Das überarbeitete Telekommunikationsgesetz (TKG) ist bereits zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Folglich gelten bestimmte Änderungen für Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schon vor dem Jahreswechsel. Aber auch am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen, die im kommenden Jahr 2022 ihre Wirkung entfalten. Gerade von den Anpassungen in Bezug auf Verträge profitieren Verbraucher.

Variablere Laufzeiten

Eine entscheidende Änderung, die das Jahr 2022 bringt, bezieht sich auf die Laufzeiten von Mobilfunk- und DSL-Verträgen. So mancher Nutzer sehnt sich nach mehr Flexibilität: Ein Zwei-Jahres-Vertrag ist eine zu langfristige Bindung. Das ist nun vorbei. Der Gesetzgeber schreibt im novellierten TKG vor, dass Provider neben der 24-Monate-Option auch Laufzeiten von maximal einem Jahr anbieten müssen. Ist die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen, verlängern sich Handyverträge nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Vielmehr wandeln sie sich in unbefristete Verträge um, die monatlich kündbar sind.

Aber Achtung: Verlängerst Du Deinen Vertrag aktiv, zum Beispiel weil Du von einem Tarifwechsel profitieren möchtest, stimmst Du damit auch einer neuen Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder 24 Monaten zu.

Eines bleibt wie gehabt: Die lukrativsten Angebote für Handy mit Tarif gibt es weiterhin mit einem Zwei-Jahres-Vertrag.

Raus aus der Fristenfalle

Das überarbeitete TKG vereinfacht den Ausstieg aus Handy- und DSL-Verträgen. So mancher Nutzer hat sich geärgert, weil er nicht rechtzeitig gekündigt hat. An der dreimonatigen Frist vor Vertragsende dürfen die Anbieter festhalten. Doch ist die vereinbarte Laufzeit zu Ende, kannst Du den Vertrag monatlich kündigen. Denn die Handyverträge dürfen sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Sie werden zu unbefristeten Verträgen, die Du jederzeit beenden kannst.

Kündigen auf Knopfdruck

Einfacher wird das Kündigen ab 1. Juli 2022. Der Gesetzgeber fordert nämlich Kündigungsbuttons ein. Das Kündigen auf Knopfdruck soll für Laufzeitverträge auf den Internetportalen der Anbieter umgesetzt werden. Damit kannst Du ab Mitte 2022 Verträge einfacher und schneller beenden. Vermutlich hält der Kündigungsbutton auch in die Apps der Mobilfunkanbieter Einzug.

Mehr Transparenz beim Vergleichen

Mehr Transparenz für Kunden mochte der Gesetzgeber auf Online-Marktplätzen schaffen. Die entsprechenden Änderungen im BGB treten zum 28. Mai 2022 in Kraft. Marktplätze wie Amazon und ebay müssen Nutzer darüber informieren, wie die Suchergebnisse zustande kommen. Gleiches gilt für Vergleichsportale wie Check24, die darüber aufklären müssen, welche Anbieter sie einbeziehen. Ebenso dürfen sie nicht verschweigen, wie sie durch Provisionen oder Entgelte von den Angeboten der Händler profitieren.

Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, ihren Umgang mit Bewertungen darzulegen. Prüfen sie Bewertungen auf ihre Echtheit? Welche Kriterien legt ein Unternehmen an, um Bewertungen auszusortieren? Haben Kunden auch wirklich das Produkt gekauft, unter dem die Bewertung steht? Antworten auf Fragen dieser Art verschaffen Dir mehr Sicherheit für Deine Kaufentscheidung.

Die Rufnummer folgt Dir kostenlos

Bereits vor dem Jahreswechsel ist die Gebühr für die Rufnummernmitnahme weggefallen. Bei der Überarbeitung des TKG hat der Gesetzgeber entschieden, dass für das Mitnehmen der Rufnummer keine Kosten mehr erhoben werden dürfen.

Hinweis: Möchtest Du Deinen Vertrag wechseln und Deine Rufnummer zum neuen Provider mitziehen, musst Du wie gehabt Deinen alten Anbieter darüber informieren. Er muss weiterhin die Rufnummer freigeben.

Jennys erstes Handy war ein Nokia 5110 im peppigen Blau. Seither weint sie der guten alten Telefonzelle keine Träne mehr nach. Das Schreiben hat sie bei verschiedenen Tageszeitungen gelernt. Geht’s um Smartphones ist sie wegen ihres über Jahre angehäuften Know-hows die erste Anlaufstelle für Familie und Freunde. 

Ein Kommentar

  1. Ich fand den Artikel sehr interessant und wichtig, weil ich selbst einen Handyvertrag habe. Ich habe erfahren, dass ich ab dem 1. Januar 2022 meinen Vertrag jederzeit nach einem Jahr kündigen kann, dass ich eine bessere Übersicht über meine Kosten bekomme und dass ich mehr Rechte bei der Rufnummernmitnahme habe. Ich finde es gut, dass die neuen Regelungen mehr Flexibilität und Transparenz für die Verbraucher schaffen. Ich werde mir überlegen, ob ich meinen Vertrag anpassen oder wechseln möchte.

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