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Internet-Umzug: ummelden, mitnehmen oder kündigen – so geht’s

Internet-Umzug in aller Kürze

  • Früh starten: Sobald Umzugstermin und neue Adresse feststehen, planen. Rechne mit etwa vier bis sechs Wochen Vorlauf, bis der Anschluss läuft.
  • Verfügbarkeit prüfen: Check, ob Dein Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist. Wenn ja, ziehst Du ihn einfach mit. Wenn nein, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Umzug melden statt kündigen: Bei Telekom, Vodafone und O2 meldest Du den Umzug einfach online oder telefonisch; Dein Vertrag samt Laufzeit zieht mit.
  • Kosten im Blick: Es kann eine einmalige Umzugspauschale anfallen. Bei vielen Anbietern entfällt sie, wenn Du Deinen Vertrag verlängerst.
  • WG, Nachmieter & Co.: Ein Anschluss lässt sich auch per Vertragsübernahme an eine andere Person übergeben, statt ihn zu kündigen.
  • Überbrückung: Bis alles läuft, hält Dich ein mobiler Router online.

IM ÜBERBLICK

So ein Umzug ist eine aufwendige Plage. Zwischen Kisten packen und Umzugshelfer organisieren geraten ein paar Details schon mal ins Hintertreffen. Dazu gehört der Internetanschluss. Mitnehmen oder kündigen – das ist die entscheidende Frage, die Du bei einem Umzug bereits im Vorfeld im Auge haben solltest. Denn tage- oder gar wochenlang ohne Internetzugang möchte niemand in seiner neuen Bleibe dastehen. Worauf kommt es also beim Umzug mit Internet an?

Internet beim Umzug mitnehmen oder kündigen

Grundsätzlich gilt: Ziehst Du um, zieht Dein Internetanschluss mit. Die Mindestvertragslaufzeit bleibt nämlich von einem Standortwechsel unberührt. Es gibt aber eine Einschränkung: Dein aktueller Anbieter muss Dir am neuen Wohnort einen Internetanschluss zu identischen Konditionen anbieten können. Anders ausgedrückt: Hast Du zum Beispiel eine Bandbreite von 250 Mbit/s gebucht, am neuen Standort kann Dir der Provider jedoch maximal 50 Megabit pro Sekunde garantieren, bist Du nicht mehr an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Du kannst Dein Sonderkündigungsrecht nutzen, um anschließend einen passenden Internet-Tarif für Deinen neuen Wohnort zu finden.

Hilfreich – sowohl bei der Leistungsprüfung als auch der Suche nach einem neuen Vertrag – ist zunächst ein Verfügbarkeitscheck. Ist die Mindestlaufzeit Deines Vertrages ohnehin beendet, kannst Du frei entscheiden, ob Du den Internetanschluss kündigen oder mitnehmen möchtest.

Internet bei Umzug ummelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

In den meisten Fällen muss Dein Internetanschluss nicht neu beantragt, sondern nur umgezogen werden. Plane je nach Anbieter und Anschlussart rund vier bis acht Wochen Vorlauf ein. Damit am Einzugstag möglichst schnell wieder WLAN läuft, gehst Du am besten in dieser Reihenfolge vor.

Schritt 1 – Umzugstermin und neue Adresse festlegen

Sobald Dein Einzugsdatum und die neue Adresse feststehen, kann es losgehen. Beide Angaben braucht Dein Anbieter, um den Umzug Deines Anschlusses zu organisieren. Halte außerdem Deine Kundennummer und Deine Vertragsdaten bereit. Steht der genaue Termin noch nicht fest, kannst Du Dich trotzdem schon über Fristen und Bearbeitungszeiten informieren.

Schritt 2 – Verfügbarkeit am neuen Wohnort prüfen

Der wichtigste Schritt vor allem anderen ist der Verfügbarkeitscheck. Damit prüfst Du, ob Dein aktueller Tarif mit der gebuchten Bandbreite an Deiner neuen Adresse überhaupt verfügbar ist. Das Ergebnis entscheidet über Deinen weiteren Weg:

  • Verfügbar in gleicher Qualität: Du kannst Deinen Anschluss einfach mitnehmen (Weiter bei Schritt 3).
  • Nicht oder nur langsamer verfügbar: Dann kündigst Du Deinen bisherigen Vertrag und schließt an der neuen Adresse einen passenden neuen Tarif ab. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen das möglich ist, erklären wir Dir weiter unten.
Zum Verfügbarkeitscheck

Schritt 3 – Anbieter informieren und Umzug melden

Steht fest, dass Du Deinen Vertrag mitnimmst, meldest Du den Umzug bei Deinem Anbieter. Wichtig ist, dass Du dabei Deinen gewünschten Schalttermin angibst – also den Tag, ab dem Du in der neuen Wohnung online sein möchtest. Wie die Ummeldung bei den großen Anbietern konkret abläuft, liest Du weiter unten im Abschnitt Internet-Umzug bei Telekom, Vodafone und O2.

Schritt 4 – Termin für die Umzugsschaltung vereinbaren

Nach Deiner Meldung kümmert sich der Anbieter um die technische Umschaltung am neuen Anschluss. Oft genügt eine Freischaltung aus der Ferne, manchmal ist ein Technikertermin nötig – etwa, wenn die Leitung erst neu gelegt oder aktiviert werden muss. Du bekommst immer eine Bestätigung, ab wann Dein Anschluss läuft beziehungsweise wann der Techniker vorbeikommt. Kläre rechtzeitig, ob für die Schaltung jemand Zugang zur Wohnung oder zum Verteilerkasten braucht und wo sich dieser im Haus überhaupt befindet, etwa im Keller oder im Hausflur.

Schritt 5 – Router und Technik am neuen Anschluss einrichten

Am Schalttag schließt Du Deinen Router an der passenden Anschlussdose an. Welche das ist, hängt von Deiner Anschlussart ab: Bei DSL ist es die TAE-Dose (die klassische Telefondose), bei Kabel-Internet die Multimediadose (mit den Anschlüssen für TV, Radio und Daten) und bei Glasfaser die Glasfaser-Anschlussdose. Entweder konntest Du Deinen bisherigen Router mitnehmen oder Du hast für die neue Anschlussart ein passendes Gerät per Post erhalten. In vielen Fällen läuft die Einrichtung danach automatisch, gelegentlich musst Du Zugangsdaten eingeben. Klappt die Verbindung am Umzugstag noch nicht, überbrückst Du die Zeit am besten mit einer mobilen Lösung.

Internet im Homeoffice unterbrechungsfrei umziehen

Gerade wenn Du von zu Hause arbeitest, ist eine Internet-Pause nach dem Umzug ärgerlich. Die einfachste Überbrückung ist ein mobiler Router: SIM-Karte rein, in die Steckdose stecken, fertig. Das WLAN läuft übers Mobilfunknetz, ganz ohne Festnetzanschluss und Techniker. Erfahre hier, wie Du mit WLAN aus der Steckdose sofort online bist:

Mobiles Internet als Übergangslösung

Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug

Nicht jeder Umzug berechtigt automatisch zur vorzeitigen Kündigung, aber unter bestimmten Voraussetzungen schon. Geregelt ist das im Telekommunikationsgesetz (§ 60 TKG).

Grundsätzlich zieht Dein Vertrag mit um: Dein Anbieter muss die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort genauso erbringen, wie sie am alten Wohnort vorgesehen war – sofern er sie dort anbietet. Das Sonderkündigungsrecht greift erst, wenn er das nicht kann. Das ist der Fall, wenn Dein Anschluss an der neuen Adresse gar nicht verfügbar ist oder nur mit geringerer Geschwindigkeit als vereinbart – dann musst Du Dich nicht auf einen anderen Tarif einstufen lassen. Auch die Mindestvertragslaufzeit bleibt unberührt und beginnt durch den Umzug nicht neu.

Wird die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kannst Du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – frühestens zum Tag des Auszugs. Kümmerst Du Dich rechtzeitig, zahlst Du also nicht über den Umzug hinaus weiter. Tipp: Prüfe möglichst früh, ob Dein Anbieter Dich an der neuen Adresse versorgen kann. Deine Kündigung reichst Du am besten schriftlich ein, etwa per Einwurfeinschreiben oder über Dein Kundenkonto.

Knifflig wird es, wenn an Deiner neuen Adresse schon ein Anschluss eines anderen Anbieters aktiv ist – etwa, wenn Du zu jemandem ziehst, der bereits einen Internetvertrag hat. Hier ist die Rechtslage umstritten: Nach einer Auslegung zu § 60 Abs. 2 TKG kann auch das ein Fall sein, in dem der bisherige Anbieter „nicht leistungsfähig“ ist, weil die Leitung bereits belegt ist. In der Praxis erkennen Anbieter das aber nicht automatisch an: Meist musst Du den Umzug zunächst regulär beauftragen, und erst wenn der Anbieter dann nicht schalten kann, kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Bist Du Dir unsicher, lass Deinen konkreten Fall von der Verbraucherzentrale prüfen.

Klappt die Umschaltung am neuen Wohnsitz nicht rechtzeitig, hast Du klare Rechte. Fällt Deine Versorgung beim Umzug länger als einen Arbeitstag komplett aus – ohne dass Du das vereinbart oder verschuldet hast – oder versäumt der Anbieter einen vereinbarten Termin, kannst Du eine gesetzliche Ausfallentschädigung verlangen: 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise pro versäumtem Termin, alternativ 20 Prozent Deines Monatsentgelts, falls das höher ist. Wichtig zu wissen: Anders als beim Anbieterwechsel am selben Ort, wo Dein bisheriger Anbieter Dich bis zur Umschaltung weiterversorgen muss, kann es beim Umzug zu einer längeren Unterbrechung kommen. Plane deshalb am besten eine Übergangslösung ein. Kommst Du mit Deinem Anbieter nicht weiter, hilft die Bundesnetzagentur.

Internet-Umzug bei Telekom, Vodafone und O2

Bei allen großen Anbietern gilt dasselbe Grundprinzip: Du kündigst nicht, sondern meldest den Umzug. Dein Anschluss zieht mit um. Eine Kündigung kommt nur infrage, wenn Dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann.

  • Melden: online über das Telekom Umzugsportal, telefonisch oder im Telekom Shop. Eine Kündigung ist nicht nötig.
  • Vorlaufzeit: etwa vier Wochen, bei Neubauten mehr.
  • Das brauchst Du: neue Adresse samt Lage (z. B. „2. OG links“), möglichst Name und alte Rufnummer des Vormieters sowie die Nummer der Telefondose.
  • Rufnummer: bleibt erhalten, solange sich die Vorwahl nicht ändert.
  • Kosten: einmalig 69,95 Euro Bereitstellungskosten
  • Kündigen: nur per Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom am neuen Wohnort nicht liefern kann.
  • Melden: über MeinVodafone einloggen, neue Adresse eintragen, Umzugsdatum mitteilen; eine Kündigung ist nicht nötig.
  • Vorlaufzeit: vier bis sechs Wochen vor dem Umzugstermin.
  • Kosten: behältst Du Deinen Tarif, zahlst Du einmalig 39,99 Euro; wechselst Du in einen neuen Tarif, ist der Umzug kostenlos. Dann beginnt allerdings Deine Mindestlaufzeit neu.
  • Überbrückung: mit „AlwaysOn“ ein mobiler Router mit 100 GB für 30 Tage, falls Du auf die Freischaltung wartest.
  • Wenn nicht verfügbar: alternatives Angebot (z. B. Wechsel von Kabel auf DSL) oder Sonderkündigung.
  • Melden: über das O2 Service-Team; den Auftragsstatus siehst Du danach in Mein O2 (ohne Kündigung).
  • Vorlaufzeit: spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin.
  • Bearbeitungsdauer: bei DSL rund vier, bei Kabel etwa drei Wochen.
  • Ablauf: Du erhältst eine Auftragsbestätigung mit Hinweis, ob ein Technikertermin nötig ist. Mit Name und Festnetznummer des Vormieters lässt sich der Technikerbesuch oft vermeiden.
  • Extra: der O2 Installationsservice (Router anschließen, WLAN einrichten) ist beim Umzug kostenlos inklusive.
  • Kosten: einmalig 49,99 Euro Umzugsgebühr; bei einer Vertragsverlängerung um 24 Monate entfällt sie.
  • Kündigen: nur per Sonderkündigungsrecht, wenn O2 am neuen Wohnort nicht liefern kann.

Festnetznummer beim Umzug mitnehmen

In Deinem DSL-Vertrag ist eine Festnetznummer enthalten. Diese zieht auf Wunsch auch mit Dir um. Bleibst Du im gleichen Vorwahl-Gebiet, ist dies problemlos möglich. Ziehst Du an das andere Ende Deutschlands ist eine Rufnummernmitnahme schwieriger. Die Vorwahl der Telefonnummer wird sich jedenfalls ändern. Die Rufnummer selbst kann nur bleiben, wenn sie am neuen Wohnort noch nicht vergeben ist und die Länge ihrer Ziffernfolge dem ortsüblichen Standard entspricht.

Festnetznummer mitnehmen

Kosten für den Umzug

Nimmst Du Deinen Vertrag mit, fällt meist eine einmalige Umzugspauschale an. Wie hoch sie ist oder ob sie ganz entfällt, hängt vom Anbieter und davon ab, ob Du Deinen Vertrag verlängerst. Je nach Situation kann mehr dazukommen:

  • Anschlusspreis beim Neuvertrag: nur, wenn Du kündigst und neu abschließt statt mitzunehmen. Oft 0–70 €, als Neukundenaktion aber häufig erlassen.
  • Neuer Router: nur bei einem Technologiewechsel (z. B. DSL zu Kabel). Leihrouter kosten eine kleine Monatsgebühr. Das alte Leihgerät musst Du zurücksenden, sonst wird der Zeitwert berechnet.
  • Technikertermin: nur, wenn einer nötig ist (meist inklusive).
  • Rufnummernmitnahme: seit 1. Dezember 2021 immer kostenlos.

Internet-Umzug in WG, bei Mieterwechsel und Nachmieter

Nicht jeder Umzug berechtigt automatisch zur vorzeitigen Kündigung: aber unter bestimmten Voraussetzungen schon. Geregelt ist das im Telekommunikationsgesetz (§ 60 TKG).

Zieht die Person mit dem Vertrag aus der WG aus, muss der Anschluss nicht gekündigt werden. Eine andere Person im Haushalt kann ihn per Vertragsübernahme weiterführen.
Umgekehrt gilt: Ziehst Du in eine WG oder eine Wohnung zur Untermiete ein, in der schon ein Anschluss besteht, und kannst Deinen bisherigen Vertrag deshalb nicht mitnehmen, darfst Du ihn sonderkündigen.

Statt mitzunehmen oder zu kündigen, kannst Du Deinen Vertrag an den Nachmieter übergeben. Die Anschlussadresse bleibt dieselbe, nur der Vertragsinhaber wechselt.

So läuft die Vertragsübernahme ab (Beispiel Vodafone): Ihr füllt gemeinsam das Übernahmeformular aus, unterschreibt beide und ladet es hoch; der Anbieter prüft den Antrag und bestätigt ihn beiden Seiten – erst dann ist die Übernahme wirksam. Der neue Inhaber muss volljährig sein, eine gute Bonität haben und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Worauf Du achten solltest:

  • Kein Anspruch: Nach den AGB gibt es keinen Anspruch auf eine Vertragsübernahme – der Anbieter muss zustimmen, und der Nachmieter muss freiwillig wollen.
  • Haftung: Bis zum Übernahmetermin trägt der bisherige Vertragspartner alle Kosten – Du bist also erst nach der Bestätigung raus.
  • Der Nachmieter erbt alles: Restlaufzeit, Tarif, Hardware und Anschluss gehen mit über – bei DSL/Glasfaser auch offene Forderungen. Ein alter oder teurer Tarif ist für ihn also nicht immer attraktiv.
  • Router: Mietgeräte wie der WLAN-Router werden mit übergeben – Geräteübergabe sauber klären.
  • Kosten: bei DSL, Kabel und Glasfaser ist die Vertragsübernahme kostenlos.
  • Der Nachmieter muss mitspielen: Die Übergabe klappt nur, wenn er Deinen Vertrag übernehmen will. Bringt er seinen eigenen Anbieter mit, gibt es nichts zu übergeben – dann nimmst Du Deinen Vertrag mit an die neue Adresse oder kündigst ihn.

Der genaue Ablauf ist anbieterabhängig – die Voraussetzungen (Zustimmung, Bonität, Formular) sind aber überall ähnlich.

Neuer Anschluss oder neuer Tarif gesucht?

Ob nach einer Sonderkündigung, beim Anbieterwechsel oder einfach für schnelleres Internet am neuen Wohnort: ein Umzug ist der perfekte Moment, Deinen Internetvertrag zu überprüfen. Bei LogiTel findest Du aktuelle DSL-, Kabel- und Glasfaser-Tarife.

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Häufig gestellte Fragen

Prüfe zuerst per Verfügbarkeitscheck, welche Anschlussart (DSL, Kabel, Glasfaser oder LTE/5G) an Deiner neuen Adresse möglich ist. Hast Du schon einen Vertrag, meldest Du einfach den Umzug und Dein Anschluss zieht mit um. Brauchst Du einen neuen, wählst Du einen passenden Tarif und beauftragst ihn mit einigen Wochen Vorlauf. Die Wartezeit überbrückst Du am besten mit einem mobilen Router.

Das hängt von Anbieter und Anschlussart ab. Meist dauert die Umzugsschaltung rund drei bis vier Wochen. Ist kein Techniker vor Ort nötig, geht es oft schneller, im besten Fall direkt zum Wunschtermin. Plane trotzdem etwa vier Wochen Vorlauf ein oder überbrücke eine mögliche Lücke mit einem mobilen Router.

Am besten meldest Du den Umzug etwa vier bis sechs Wochen vorher, bei Neubauten eher früher. Je früher Du dran bist, desto sicherer läuft Dein Anschluss schon am Einzugstag.

Grundsätzlich zieht Dein Vertrag mit um: Dein Anbieter muss die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort zu unveränderten Konditionen weiterführen, sofern er sie dort anbietet. Die Laufzeit bleibt gleich und beginnt nicht neu. Nur wenn Dein Anbieter am neuen Wohnort nicht oder nur langsamer liefern kann, hast Du ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist.

Nur, wenn Dein Umzug beruflich veranlasst ist – etwa durch Jobwechsel, Versetzung oder eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde. Dann zählt die Internet-Ummeldung zu den „sonstigen Umzugsauslagen“, die über die Umzugskostenpauschale (§ 10 BUKG) ohne Einzelnachweis abgegolten sind. Das Ummelden ist dort ausdrücklich genannt. Die Pauschale liegt für Umzüge ab dem 1. März 2024 bei 964 Euro für Berechtigte und 643 Euro je weitere Person und gilt 2026 unverändert. Du gibst die Anschlusskosten also nicht einzeln an. Sie stecken in dieser Pauschale. Bei einem rein privaten Umzug sind die Kosten dagegen nicht als Werbungskosten absetzbar.

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Kommentare

Vielen Dank für den hilfreichen Artikel! Viel zu oft kommt es leider vor, dass man bei einem stressigen Umzug wie zum Beispiel nach Sursee in Luzern vergisst, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen. Deshalb ist es super, dass Sie hier eine gute Zusammenfassung gegeben haben, um sich vorbereiten zu können!

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter 3-Wochen für den Umzug des Internets braucht? Wir sind beruflich darauf angewiesen und brauchen das Internet dringend!

Jenny Bernard

Moin Stefanie. Mir ist nicht bekannt, dass Anbieter den Anschluss innerhalb einer bestimmten Frist umziehen müssen. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn Dein Anbieter die bisherigen Leistungen am neuen Wohnort nicht erfüllen kann. Wende Dich am besten an die Verbraucherzentrale, um herauszufinden, ob Du den Vorgang beschleunigen kannst und ob Dir eventuell eine Preisminderung zusteht, weil Du solange auf den Internetanschluss verzichten musst. Bis der Anschluss wieder steht, könntest Du vorübergehend auf einen mobilen WLAN-Router zurückgreifen. Viele Grüße, Jenny

guten tag, ist das ein gesetz: „Ziehst Du mit Deinem DSL-Vertrag um, kann Dein Anbieter Kosten für den Umzug des Anschlusses erheben – dies ist die sogenannte Umzugspauschale. Sie liegt üblicherweise zwischen 30 Euro und 80 Euro. Dabei darf sie jedoch den Preis einer Neueinrichtung des Anschlusses nicht übersteigen“ ? weil mein anbieter 40€ umzugspauschale möchte obwohl der neuanschluss 0€ kostet

Jenny Bernard

Moin Stefan. Wie das Wörtchen „kann“ impliziert, darf der Internetanbieter eine Umzugsgebühr erheben, er muss aber nicht! Erkundige Dich am besten bei der Verbraucherzentrale, wie Du in Deinem Fall vorgehen solltest, wenn der Anbieter zwar eine Umzugspauschale verlangt, einen Neuanschluss aber nicht berechnen würde. Dazu darf ich Dir keine juristische Auskunft geben. Viele Grüße, Jenny

Hallo. ich bin gerade beim Umzug
ich möchte meine DSL Box mitnehme. ich bin seit 2 Tage ohne Internet. Können sie mir bitte helfen ? bitte Grüße Nabaz

Jenny Bernard

Hallo Nabaz, wir können Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Sie können aber Ihren Internetanschluss problemlos mitnehmen. Rufen Sie am besten bei Ihrem Anbieter an und informieren Sie ihn über Ihren Umzug, falls Sie es noch nicht getan haben. Ihr Anbieter schaltet Ihren Internetanschluss an der neuen Adresse frei. Das kann einige Tage dauern. Viele Grüße, Jenny


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