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Was passiert, wenn ein Handyvertrag ausläuft?


Wenn die Mindestlaufzeit eines Handyvertrags ausläuft, können zwei Dinge passieren: Entweder wird der Vertrag stillschweigend zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. An der monatlichen Grundgebühr und den Tarif-Bestandteilen ändert sich nichts. Oder aber nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit ändern sich die Konditionen. Der Handyvertrag behält zwar seine Gültigkeit, Du kannst also weiterhin wie gewohnt telefonieren oder surfen. Möglicherweise erhöht sich jedoch die Grundgebühr. Bei manchen Tarifen ändert sich der Umfang des Datenvolumens. Egal, welche Änderung es betrifft, ihr Eintreten hast Du bereits bei Vertragsabschluss unterzeichnet. Du kannst also in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachlesen, was am Ende der Mindestlaufzeit mit Deinem Handyvertrag passiert.  
 
Die beruhigende Nachricht: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kannst Du den Handyvertrag jederzeit monatlich kündigen. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf oder gar 24 Monate hat der Gesetzgeber abgeschafft. Die entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten (Mehr erfährst Du in unserem Blog-Beitrag "Handyvertrag: Das ändert sich 2022").  

Du hast nun drei Optionen:  

  • Du lässt den Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiterlaufen, solange es Dir gefällt.  
  • Du handelst neue Konditionen aus.  
  • Du kündigst und wechselst den Anbieter.


Handyvertrag fortsetzen: Die Option bietet sich an, wenn Du mit Deinem Handyvertrag rundum zufrieden bist. Preis, Leistung und Service stimmen? Prima, dann kannst Du Dich zurücklehnen und wie gewohnt weiter machen.

Neue Konditionen: Dieser Weg empfiehlt sich, wenn Du eigentlich mit Deinem Anbieter und seinem Service zufrieden bist, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jedoch die Grundgebühr gestiegen oder das Datenvolumen geschrumpft sein sollte. Erkundige Dich bei Deinem Providern nach Angeboten für eine Vertragsverlängerung. Ist der perfekte Deal für Dich dabei, greifst Du zu und willigst in die Verlängerung des Handyvertrags zu den neuen Konditionen ein. Aber Achtung: Mit diesem Tarifwechsel lässt Du Dich auf eine neue Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder 24 Monaten ein.  

Kündigung: Option drei ziehst Du, wenn Du ohnehin unzufrieden mit Deinem Anbieter bist oder er Dir kein passendes Angebot für eine Vertragsverlängerung unterbreitet hat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst Du den bestehenden Handyvertrag beliebig fortführen oder ihn jederzeit mit einer vierwöchigen Frist beenden. Kündige Deinen Handyvertrag und schaue Dich bei anderen Mobilfunkanbietern nach der idealen Alternative um. Du kannst Dir Zeit lassen oder sofort ans Werk gehen.  

Beendest Du Deinen Handyvertrag nach der Mindestlaufzeit, behältst Du in der Regel das Smartphone, das Du zusammen mit dem Tarif erworben hast. In seltenen Fällen hast Du zum Vertrag ein Miet-Handy bekommen, das Du nach Vertragsende an den Provider zurücksenden musst. Ob Du ein Miet-Handy nutzt, kannst Du in Deinen Vertragsunterlagen nachlesen oder bei Deinem Anbieter erfragen.